Wasserdichtigkeit
Wasser ist ein für Uhren sehr schädliches Medium. Kommen Uhrwerk und Zifferblatt mit Wasser in Berührung, so werden sie meist so stark angegriffen, dass sie komplett ersetzt werden müssen. Die Hersteller nutzen ihre Angaben zur Wasserdichtheit ihrer Uhren in der Werbung oft als Verkaufsargument, erzeugen aber bei den Verbrauchern meist falsche Vorstellungen über diese zugesicherte Eigenschaft.
Wasserdichtheit ist keine bleibende Eigenschaft
Das Zersetzen der Dichtungen durch Schweiß, Kosmetika, Reinigungsmittel, UV-Strahlung, Duschmittelzusätze, Salzwasser oder Schmutz, das Aushärten des Weichmachers in den Kunststoffdichtungen oder auch Beschädigungen am Glas bzw. an den Bedienungselementen können zu Undichtheiten führen.
Für das Kriterium „Wasserdicht“ gibt es (nur in Deutschland) DIN-Normen. Diese DIN-Norm legt fest, dass Uhren im Neuzustand, also in den Räumen des Herstellers, einen bestimmten Grad von Wasserdichtheit haben müssen. Sie müssen widerstandsfähig sein gegen Schweiss, Spritzwasser und Regen und wenigstens in einem Meter Wassertiefe dicht bleiben. Solche Uhren können beim Händewaschen getragen werden.
Bei Schwimmbewegungen, bei Schlägen auf die Wasseroberfläche und durch Temperaturwechsel (Dusche, Sauna, Strand) werden sehr schnell Drücke bis zu 10 Bar an den Dichtungen erreicht.
Die Angabe „Wasserdicht“ oder „Water Resistant“ mit dem zusätzlichen Hinweis z.B. „20 m bzw. 2 atm oder 30 m bzw. 2 atm“ bedeutet nichts, weil in keiner DIN-Norm geregelt. Daher weisen die Hersteller bei wasserdichten Uhren nach DIN 8310 (z.B. “Water Resistant 30 m bzw. 3atm“) in den immer beigefügten Gebrauchsanleitungen darauf hin, dass die zugesicherten Eigenschaften nicht für Duschen, Baden oder Schwimmen gilt, sonder die Uhr lediglich vor Spritzwasser, z.B. Regen oder beim Autowaschen, geschützt ist.
Auch weitergehende Zusicherungen wie z.B. „Water Resistant bis 50m bzw. 5 atm“ garantieren keinen absoluten Schutz gegen das Eindringen von Wasser z.B. beim Duschen, Schnorcheln oder Tauchen bis zu der angegebenen Tiefe von 50 m. Erst bei den sog. Taucheruhren nach DIN 8306 mit der Angabe „Water Resistant 100 m bzw. 10 atm“ oder höher ist ein verlässlicher Schutz vor Wasserschäden bis zu den angegebenen Prüfdrücken (10 bar oder mehr) auch bei schnell wechselnden Gebrauchsbelastungen der Uhr durch unterschiedliche Wassertemperaturen oder –Drücke gegeben.
Prüfverfahren und –Geräte
Wichtig für alle Dichtheitsangaben ist, dass sie nur zum Zeitpunkt der Prüfung gelten und auch nur unter den in Deutschland nach DIN festgelegten Prüfbedingungen. Für die Prüfung auf Wasserdichtheit setzt man spezielle Geräte ein, die in unterschiedlichen Bereichen von Prüfdrücken und nach unterschiedlichen Methoden arbeiten. Die übliche Prüftechnik ist die messtechnische Prüfung der Deformierung des Uhrengehäuses.
Angabe auf dem Gehäuseboden | Bezeichnung | Geringe Berührung mit Wasser (Händewaschen, Regen) | Berührung mit Wasser (abwaschen, Küchenarbeiten, baden) | Wassersport (schwimmen, schnorcheln, duschen) | Gerätetauchen (mit Pressluftflaschen) |
ohne Angabe | nicht wasserdicht | nein | nein | nein | nein |
3 atm/ 3 bar | water resistant | ja | nein | nein | nein |
5 atm/ 5 bar | water resistent 50 m | ja | ja | nein | nein |
10 atm/ 10 bar | water resistent 100 m | ja | ja | ja | nein |
20 atm/ 20 bar | water resistent 200 m | ja | ja | ja | ja |
Seite drucken | Seite speichern
Kein Programm zur Anzeige von PDF-Dateien? Hier kostenlos den Adobe Acrobat Reader herunterladen.